Unsere Gebühren
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über unser Abrechnungsverhalten gegenüber unseren Mandanten geben.
Generell können wir den jeweiligen Arbeitsaufwand sowie den Schwierigkeitsgrad und damit unsere endgültige Vergütung erst nach erledigter Arbeit bestimmen.
Üblicherweise rechnen wir im Durchschnitt mit der Mittelgebühr der Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) (bei z.B.: Buchhaltung mit 7/10 Tab C, je Lohnabrechnung mit 19 € je Arbeitnehmer) oder nach Stundensätzen ab. Zur Berechnung der angemessenen Vergütung kalkulieren wir mit folgenden Stundensätzen:
Steuerfachangestellter | 60 € |
Erfahrener Steuerfachangestellter (> 10 Jahre Berufserfahrung) | 80 € |
Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt Diplom Betriebswirte | 100 € |
Steuerberater | 150 € |
Wirtschaftsprüfer | 200 € |
Rechtsanwalt | 200 € |
+ Aufwand gem. § 16 StBVV |
Da wir bei unseren Mitarbeitern erstklassige Fachkenntnisse erwarten, nimmt deren (externe und interne) Fortbildung ca. 25 Prozent ihrer gesamten Arbeitszeit in Anspruch. Weil lediglich die restlichen Stunden gegenüber unseren Mandanten weiterberechnet werden, gehören wir damit zu den preiswertesten Steuerkanzleien, die wegen ihrer geringen Gewinnmarge auf die pünktliche Bezahlung ihrer Rechnungen angewiesen ist.
Bei Außenständen über 400 € oder mehr als 2 Rechnungen stoppen wir die weitere Bearbeitung und stellen auf Vorschuss um.
Festpreise werden bei uns immer mit einem Sicherheitszuschlag von 30 Prozent kalkuliert, der bei geringerem Arbeitsaufwand wieder an die Mandanten zurückerstattet wird, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass jene Mandanten, die uns nur mit Festpreisen beauftragen, erst später während der Bearbeitung all ihre Probleme erläutern bzw. nicht richtig termingerecht zugearbeitet haben und sich dadurch die Bearbeitung erheblich verzögert hat.